Fachbereich 2
Katastrophenschutz
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Ein Katastrophenfall im Sinne von § 1 Abs. 2 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes – NKatSG - ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit, die le-benswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert.
Beim Katastrophenschutz handelt es sich nicht um eine konkret abgrenzbare Aufgabe der Gefahrenabwehr wie etwa dem Brandschutz oder der Verbrechensbekämpfung. Er wird nicht aus präsenten, einer Behörde zugeordneten Einsatzkräften gebildet und er besteht auch nicht als dauerhaft vorhandene Hilfstruppe, der kontinuierliche Aufgaben zugewiesen sind. Katastrophenschutz ist vielmehr ein Organisationsprinzip für eine Vielzahl von Aufgabenträgern, Einsatzkräfte und allen anderen, die zur Gefahrenabwehr bei einer Großschadenslage eingesetzt werden können und zentral geleitet werden.
Katastrophenschutzbehörde ist der Landkreis Osnabrück, der auch den Katastrophenfall ausrufen würde. Die Stadt Bramsche leistet bei der Aufstellung des Katastrophenschutzplanes für den Landkreis Osnabrück und im Katastrophenfall Amtshilfe (z. B. Mitwirkung der Freiwilligen Feuerwehr).
Beim Katastrophenschutz handelt es sich nicht um eine konkret abgrenzbare Aufgabe der Gefahrenabwehr wie etwa dem Brandschutz oder der Verbrechensbekämpfung. Er wird nicht aus präsenten, einer Behörde zugeordneten Einsatzkräften gebildet und er besteht auch nicht als dauerhaft vorhandene Hilfstruppe, der kontinuierliche Aufgaben zugewiesen sind. Katastrophenschutz ist vielmehr ein Organisationsprinzip für eine Vielzahl von Aufgabenträgern, Einsatzkräfte und allen anderen, die zur Gefahrenabwehr bei einer Großschadenslage eingesetzt werden können und zentral geleitet werden.
Katastrophenschutzbehörde ist der Landkreis Osnabrück, der auch den Katastrophenfall ausrufen würde. Die Stadt Bramsche leistet bei der Aufstellung des Katastrophenschutzplanes für den Landkreis Osnabrück und im Katastrophenfall Amtshilfe (z. B. Mitwirkung der Freiwilligen Feuerwehr).