Grundsteuerreform
Der Niedersächsische Landtag hat am 7. Juli 2021 ein Grundsteuergesetz mit einem selbst entwickelten Flächen-Lage-Modell verabschiedet. Hier gibt es weitere Informationen zur Grundsteuerreform.
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat die wesentlichen Informationen hier zusammengefasst.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde vom Bundesverfassungsgericht zur Beseitigung dieses verfassungswidrigen Zustands eine Frist bis Ende 2019 eingeräumt. Im November 2019 hat der Gesetzgeber auf Bundesebene daraufhin das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet. Gleichzeitig wurde mit der sogenannten Öffnungsklausel den Bundesländern das Recht eingeräumt, eine eigene gesetzliche Regelung für die Bewertung von Grundbesitz aufzustellen.
Die Regierungskoalition in Niedersachsen hat sich hinsichtlich der Bewertung des Grundvermögens für das Flächen-Lage-Modell entschieden. Grundlage sind die Flächen des Grund und Bodens und des Gebäudes multipliziert mit einer Äquivalenzzahl (bestimmter Zahlenwert je qm Boden und Gebäudefläche) und einem sogenannten Lage-Faktor (Zu- oder Abschlag für die Lage des Grundstücks) für das jeweilige Grundstück. Das Niedersächsische Grundsteuergesetz (NGrStG) wurde am 7. Juli 2021 im Niedersächsischen Landtag verabschiedet.
AKTUELL:
Die Grundsteuerreform in Niedersachsen ist in vollem Gange. 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Alle Bundesländer mussten daraufhin die Grundsteuer neu regeln. Im Niedersächsischen Landtag wurde Mitte 2021 das neue Niedersächsische Grundsteuergesetz (NGrStG) verabschiedet.
Um Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden aufzuklären, verschicken die Finanzämter in Niedersachsen nun per Post Informationsschreiben.
Der Verfahrensablauf in Kürze:
- In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 muss die Erklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
- Die Finanzämter stellen die Grundlagen anhand Ihrer Steuererklärung bis Ende 2023 fest (sogenannter Grundsteuermessbetrag) und leiten sie an die Kommunen weiter.
- Die eigentliche Festsetzung der Grundsteuer (Grundsteuerbescheide) erfolgt danach durch die Kommunen.
- Die neue Grundsteuer ist erst ab Januar 2025 zu zahlen.
Wichtig ist, dass Grundstückseigentümer für die Neuberechnung der Grundsteuer aktiv mitarbeiten müssen. So sind die Eigentümer dazu verpflichtet, in der Zeit von 1. Juli bis Ende Oktober 2022 Angaben zu Lage, Größe und Wohnfläche zu machen. Informationen dazu, wie sich die Berechnungen der Steuererklärung zusammensetzt, liegen in den verschickten Schreiben der Finanzämter bei. Die später ausgefüllte Erklärung kann dann über die Steuersoftware Elster hochgeladen werden.
Das Erfassen der Angaben geschieht bereits ab Juli dieses Jahres, weil die erforderlichen Schritte von der Neubewertung aller rund 3,6 Millionen Grundstücke in Niedersachsen bis zur Festsetzung der neuen Grundsteuer für 2025 durch die Städte und Gemeinden Zeit benötigen.
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat die wesentlichen Informationen hier zusammengefasst.